Beitragsautor: Amfoo

AFVD bleibt bei A-Regelung, Wechsel aus der ELF werden günstiger und Frauen dürfen jetzt zusammen mit Männern spielen

Bundesspielordnung 2025 des AFVD
Bundesspielordnung 2025 des AFVD

Der Bundesspielausschusses des AFVD hat wichtige Entscheidungen für den American Football in Deutschland getroffen, welche in die aktuelle BSO (Bundesspielordnung) 2025 mit eingeflossen sind . Im Mittelpunkt stand die A – Regelung (Spielberechtigung Amerikanischer Spieler), die ITC Kosten und auch die Gender-Thematik, ein Thema, das seit den Olympischen Spielen in Paris intensiv diskutiert wird.

A-Regelung bleibt bestehen

Die aktuelle A-Regelung wurde mit allen Vor- und Nachteilen ausführlich diskutiert, im Vergleich zu möglichen Alternativen wird sie als bester Kompromiss beibehalten.

Bei den A-Aberkennungen wurde auf unabhängig vorgetragenen Wunsch sowohl des GFL e. V. als auch mehrerer Landesverbände die bisherige Einschränkung auf die abgelaufene Saison gestrichen (§ 68 Nr. 4 Bstb. e); Spieler, denen die A-Kennzeichnung gemäß BSO 2023 oder früher aberkannt wurde, erhalten dauerhaften Bestandsschutz. Im begründeten Einzelfall kann die Wettkampfkommission jedoch weiterhin eine erteilte Aberkennung jederzeit widerrufen. Dieser Passus war letztes Jahr nur durch ein redaktionelles Versehen entfallen.

Wechsel aus der ELF werden günstiger

Wechsel aus der ELF werden auch nach Ende der PTC-Vereinbarung weiterhin als internationale Wechsel behandelt, sind also ITC-pflichtig; es fällt allerdings nur der reduzierte Gebührensatz von 50 € an; erfolgt der Wechsel vor Beginn der ELF-Saison, entfällt die Wechselsperre.

Geschlechterübergreifender Spielbetrieb

So ist es Mädchen und Frauen erlaubt, in den Männerligen zu spielen. Dies ist besonders relevant für den bereits gemischten Spielbetrieb bis zur B-Jugend. Der Bundesspielausschuss kam zu dem Schluss, dass erst die körperlichen Veränderungen während der Pubertät signifikante Unterschiede erzeugen. Deshalb wird für die älteren Jahrgänge eine geschützte Klasse eingeführt, in der Spieler, die keine männliche Pubertät durchlebt haben, teilnehmen können.

In den männlichen Leistungsklassen wird der Spielbetrieb u.a. als „ungeschützt“ deklariert, was bedeutet, dass hier alle Geschlechter spielen dürfen.

Geschlechtsbestimmung und Genderregelungen /Gemischtgeschlechtlicher Spielbetrieb (§§ 18, 19, 122a)
Das im November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz erforderte Änderungen. Männer und Frauen im Sinne der BSO werden daher in Zukunft über die Genetik definiert. Aufgrund der Komplexität wird hier grundsätzlich zunächst den Angaben auf dem Passantrag vertraut. Ergeben sich in einer nicht gemischtgeschlechtlichen Liga begründete Zweifel, ist das Geschlecht durch eine neu zu bildende Genderkommission
festzustellen. In jedem Fall bleibt die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.

In Herrenligen ist zukünftig gemischtgeschlechtlicher Spielbetrieb möglich; dort kommt es also für den Spielerpass nicht auf das Geschlecht, egal ob personenstandsrechtlich oder genetisch, an. In Frauenligen hingegen ist weiterhin kein gemischtgeschlechtlicher Spielbetrieb möglich – sonst wären sie überflüssig.

In diesem Kontext gab es auch einige editorische Änderungen am § 10, um die notwendigen definitorischen Klärungen zu schaffen. Sachlich ändert sich dadurch kaum etwas.

Schiedsrichtergestellung

Schiedsrichtergestellung als Lizenzvoraussetzung (§ 33 Nr. 8): ab 2026 muss in der Regionalliga zumindest das Minimum, das auch ein neuanfangender Verein stellen muss, tatsächlich gestellt werden, nämlich 3 Schiedsrichter, ggf. 3 Lehrgangsanmeldungen, um eine Lizenz zu erhalten.

Während viele höherklassige Vereine ihre Gestellungspflicht erfüllen, gibt es auch einige, die lieber Geldstrafen bezahlen als Schiedsrichter auszubilden. Geld pfeift aber keine Spiele, und die Leidtragenden sind in der Regel unterklassige Vereine, denen die Spiele abgesagt werden. Ab 2027 wird langsam weiter angezogen. In jedem Fall bleibt genug Zeit, sich auf diese Änderung vorzubereiten – wie gesagt: ab 2026 muss ein Regionalligist nur die Bedingung erfüllen, die auch ein neugegründeter Verein erfüllen muss!

Einhaltung der Regeln und Strukturen

Ein weiteres wichtiges Thema war die Bindung an die Regelungen bezüglich der Tie-Breaker in den Abschlusstabellen. Diese Regelung bleibt bestehen, auch wenn es dazu hin und wieder zu Härtefällen kommen kann. Berndt empfiehlt Teams mit Aufstiegsambitionen: „Teams mit Meisterschafts- und Aufstiegsambitionen müssen halt alle ihre Spiele gewinnen, dann gibt es eindeutige und klare Verhältnisse.“

Zusätzlich wird betont, dass bei Vereinswechseln von Spielern innerhalb der Saison schnelle Geldstrafen vom Verband eingezogen werden müssen. Hierbei ist eine zügige Kommunikation zwischen den Passstellen der Landesverbände essentiell, um mögliche Schulden des Spielers beim alten Verein rechtlich einfordern zu können.

Targeting – Review der GFL wird in die BSO aufgenommen

§§ 125, 125a, 126 und 126a: Die Regelungen zum Targeting-Review in der GFL sind in die BSO aufgenommen und durch Beschluss der Vereine auf die GFL2 ausgedehnt worden. Eine genauere Erläuterung insbesondere zum Unterschied zwischen Tatsachenentscheidung (grob: Entscheidung darüber, was konkret geschehen ist) und Regelauslegung (grob: wie dieses Geschehen nach den Regeln zu beurteilen ist), ist für den Änderungskommentar vorgesehen.

Herausforderungen im Jugendbereich

Der Bundesspielausschuss ist sich der deutschlandweiten Schwierigkeiten in der Tackle-Jugendarbeit bewusst. „Die Probleme der Jugendarbeit existieren deutschlandweit… Daher ist hier keine bundesweite Lösung sinnvoll. Diese sollte auf Landesebene geschehen“, betont Berndt. Für Regionalligisten wird jedoch die Anforderung aufgestellt, dass sie mindestens ein Tackle-Jugend-Team ins Leben rufen müssen.

Zweite Mannschaften

Änderungen zweite Mannschaften (§ 55, auch §§ 25 Nr. 6, 51, 60a, 146)
In Abstimmung und auf Antrag des GFL e. V. wurden einige Schlupflöcher bei zweiten Mannschaften geschlossen sowie die Kontrolle von Doppelspielberechtigungen verbessert.

Ein weiterer Punkt der Diskussion war die Höhe der Geldstrafen. Hier wird über eine Absenkung der konkreten Strafbestimmungen im Jugendbetrieb nachgedacht. Für Vereine, die die Geldstrafe als unangemessen empfinden oder nicht zahlen können, bleibt der Gnadenweg offen.

Ausbildungsentschädigung und Spielgemeinschaften

Die Frage nach einer Ausbildungsentschädigung für abgebende Vereine wurde ebenfalls thematisiert, allerdings konnte diesbezüglich noch keine konkrete Lösung gefunden werden. Spielgemeinschaften im Herrenbereich sollen weiterhin erlaubt sein, wobei der Ligaträgers das letzte Wort hat. Auch hier gibt es jedoch Einschränkungen für Regionalligen und höher.

Regelungen zu Trikots und Zukunftsausblick

Ein weiteres wichtiges Thema war die Diskussion um weiße Auswärtstrikots. Jedes Team soll zwei Trikotsätze besitzen – einen hellen und einen dunklen. Um den Clubs Vorlaufzeit zu geben, wird diese Regelung – vor allem in den unteren Ligen – erst ab 2026 eingeführt.

„Verbandsliga“

Nur kurz darauf hingewiesen sei, dass die BSO bereits seit über 10 Jahren keine Liga mit dem Namen „Verbandsliga“ mehr kennt, da dieser Begriff im Sprachgebrauch des DOSB die Ligen in Landesverbandshoheit bezeichnet, also als Gegenbegriff zu den „Lizenzligen“, die die vom Bundesverband getragenen Bundesligen sind, verwendet.

Hier könnt ihr euch die BSO, Bundesspielordnung 2025 herunterladen.