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Falsche Entscheidungen, der unbedachter Umgang mit Geld oder eine Lebenskrise können in die Schuldenfalle führen
Wenn alles nicht mehr hilft, kann Privatinsolvenz angemeldet werden. Das erlaubt es Ihnen, sich finanziell zu sanieren und vor den Gläubigern zu schützen. Während der Privatinsolvenz dürfen Sie dann den lebensnotwendigen Teil Ihres Einkommens behalten, während der Rest für die Tilgung Ihrer Schulden verwendet wird. Zu den Gläubigern gehört häufig auch der Vermieter. Viele Schuldner fragen sich deswegen zu Recht, ob Ihnen die Kündigung der Wohnung droht und ob Sie während der Privatinsolvenz Miete zahlen müssen.
Darf der Vermieter die Wohnung kündigen?
Mieter sind in Deutschland generell gut geschützt. Es gibt nur wenige Fälle, in denen der Vermieter das Mietverhältnis kündigen darf. Einer davon ist ein Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten. Sobald Sie aber Privatinsolvenz anmelden und das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erhalten Sie einen Kündigungsschutz. Der Vermieter darf Ihnen jetzt nicht mehr aufgrund von Mietrückständen kündigen, die vor der Insolvenz entstanden sind.
Eine Kündigung seitens des Vermieters ist weiterhin möglich, wenn Sie grob gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen und zum Beispiel ein unerlaubtes Gewerbe in der Wohnung führen oder wenn Eigenbedarf besteht. Außerdem sollten Sie dringend darauf achten, keine neuen Mietschulden anzuhäufen. Wenn Sie auch nach dem Eröffnen des Insolvenzverfahrens keine Miete zahlen, kann Ihnen der Vermieter für diese neuen Rückstände nämlich durchaus die Kündigung aussprechen.
Um Ihre Situation nicht noch weiter zu verschlimmern, sollten Sie die Mietzahlungen unbedingt priorisieren. Richten Sie am besten einen Dauerauftrag ein und kümmern Sie sich auch darum, Betriebskostennachzahlungen rechtzeitig zu begleichen.
Muss während der Privatinsolvenz Miete gezahlt werden?
Selbstverständlich müssen Sie während des Insolvenzverfahrens weiterhin Ihre Miete zahlen. Auf die Höhe der Miete hat Ihre Privatinsolvenz keinen Einfluss. Üblicherweise zahlen Sie den gleichen Mietpreis wie vorher. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen entgegenzukommen und den Betrag zu senken. Sie müssen die Miete aus dem Freibetrag begleichen. Wenn das Geld für Ihre aktuelle Wohnung nicht ausreicht, sollten Sie schnellstmöglich umziehen. Wenn Sie das tun, müssen Sie dem Insolvenzverwalter unbedingt Ihre neue Adresse mitteilen.
Der Umzug in eine neue Wohnung kann sich während der Privatinsolvenz als äußerst schwierig erweisen. Nur wenige Vermieter wünschen sich einen insolventen Mieter. Deswegen kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, einen Wohnungsberechtigungsschein zu beantragen und auf diese Weise in einer Sozialwohnung unterzukommen. Gegebenenfalls klappt es auch mit einem privaten Vermieter, wenn Sie einen Bürgen vorweisen können. Sollten Sie akut von Wohnungslosigkeit bedroht sein, können Sie sich außerdem an das zuständige Sozial- oder Wohnungsamt wenden.
Wer zahlt die Miete während der Privatinsolvenz?
Tatsächlich ist es so, dass die Miete nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst aus der Insolvenzmasse beglichen werden muss. Dafür ist Ihr Insolvenzverwalter zuständig. Häufig läuft es aber so ab, dass eine Enthaftungserklärung an den Vermieter übermittelt wird. Sie hat zur Folge, dass die Verantwortlichkeit für die Mietzahlungen wieder auf Sie als Schuldner zurückfällt. Sie müssen sich also selbstständig um die Mietzahlungen kümmern.
Erfährt der Vermieter von der Privatinsolvenz?
Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Vermieter über die Privatinsolvenz zu informieren. Allerdings fällt die Mietkaution üblicherweise in die Insolvenzmasse. Er wird also durch den Insolvenzverwalter davon erfahren. Deswegen ist es in der Regel gut, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Signalisieren Sie Ihrem Vermieter, dass Sie Ihre finanziellen Verhältnisse wieder in Ordnung bringen möchten und versichern Sie ihm, dass Sie bereit sind, Ihre Miete während der Privatinsolvenz zu zahlen.
Was passiert mit der Mietkaution?
Selbstverständlich kann der Insolvenzverwalter die Mietkaution nur zur Tilgung der Schulden verwenden, wenn das Mietverhältnis beendet wurde und wenn der Vermieter alle Schadensersatzforderungen davon abgezogen hat. Solange Sie noch in der Wohnung leben, bleibt die Kaution auch beim Vermieter. Sollten Sie bis zum Ende der Privatinsolvenz nicht ausgezogen sein, bleibt sie auch weiterhin dort. Bei einem Umzug zahlt der Vermieter die Kaution hingegen an Ihren Insolvenzverwalter aus.
Welche Rechte habe ich als Mieter in der Privatinsolvenz?
Da Ihnen der Vermieter nicht allein aufgrund einer Privatinsolvenz kündigen kann, behalten Sie all Ihre normalen Rechte als Mieter. Das heißt, sie haben weiterhin das Hausrecht in den gemieteten Räumlichkeiten, dürfen entscheiden, wer Sie besucht und wer nicht und dürfen bei erheblichen Mängeln die Miete mindern. Gleichzeitig haben Sie natürlich auch einige Pflichten. Neben der regelmäßigen Zahlung der Miete sind sie dazu verpflichtet, Mängel anzuzeigen und sich an die Hausordnung zu halten.
Fazit
Wenn Ihre Wohnung so günstig ist, dass Sie die Miete aus dem Freibetrag decken können und Sie nach dem Anmelden Ihrer Privatinsolvenz verlässlich weiterzahlen, müssen Sie sich nur wenige Gedanken um eine Kündigung machen. Durch Ihre Zuverlässigkeit setzen Sie auch direkt schon die Weichen für die Zeit nach der Insolvenz. Der Vermieter ist Ihnen direkt wohlgesonnener, wenn er der Miete nicht hinterherlaufen muss. Außerdem stellt er Ihnen so in der Regel bereitwilliger eine Mietzahlungsbescheinigung für die Bewerbung auf eine neue Wohnung aus. Wenn Sie nach der Insolvenz neu anfangen oder währenddessen umziehen möchten, kann das eine große Hilfe sein.