Die Regelkommission des AFVD erlaubt jetzt auch getönte, verspiegelte oder gefärbte Visiere für alle Vereine

Verspiegeltes Helmvisier
Verspiegeltes Helmvisier
Foto: Ilja Peer-Tripp

Neben klaren Visieren sind jetzt auch verschiedene Farben, Tönungen und Verspiegelungen erlaubt. Die Visiere bieten den Augen Schutz gegen Sonnenlicht oder vor direktem Kontakt mit dem Gegner. Dazu kommt noch der nicht unerhebliche Coolness Faktor, der sicher für einige Spielenden der entscheiden Grund für den Wunsch nach solchen Visieren gewesen ist.

Die Entscheidung wurde nach Klärung mit der medizinischen Abteilung getroffen, nachdem diese in der GFL und GFL bereits zu dieser Saison erlaubt sind. Die Regel gilt ab sofort auch für alle weiteren Ligen, welche am Spielbetrieb des Verbandes in Deutschland teilnehmen.

Der betreffende Teil in Regel 1-4-6-c lautet nun wie folgt:

Die folgenden Gegenstände sind legal:

  1. c) Visiere müssen aus einem durchgehenden, stabilen Material sein. Visiere dürfen dabei klar, getönt, verspiegelt oder gefärbt sein. Die Nutzung von Visieren, Brillen oder sonstigem Augenschutz erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Unterschrift unter den Spielberichtsbogen bestätigt der Vereinsverantwortliche die ordnungsgemäße Ausrüstung der Spieler.

Dazu wird erklärt: Tönungen, Färbungen und Spiegelungen von Augenschutz liegen von nun an allein in der Verantwortung der Spielenden und deren Betreuer:innen. Von Seiten der Schiedsrichtercrew sind diesbezüglich keine Bewertungen mehr gefordert oder vorzunehmen.

Hier gibt es bereits diese Visiere in allen Farbvarianten und Preisklassen von Nike, Under Armour, Oakley, Full Force, Shocvisor und Badass.

Badass Football Visor irisierend
Badass Football Visor irisierend

Getönte und verspiegelte Visiere:

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